Kosten

Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Die Therapie der Legasthenie ist normalerweise keine Kassenleistung, es sei denn, der Legasthenie liegt eine Sprachentwicklungsverzögerung, eine auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung, eine Störung der Lautdiskrimination oder eine Störung der phonologischen Bewusstheit zugrunde.

Kostenübernahme durch das Jugendamt:
Unter bestimmten Bedingungen kann die Finanzierung der außerschulischen Förderung vom Jugendamt übernommen werden. Im Rahmen des §35a des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe wird für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Eingliederungshilfe gewährt.

Für diesen Fall wenden Sie sich bitte an:
Stadt Elsdorf

 
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